Allgemeine Wählergemeinschaft (AWG)

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16. GV Ostenfeld am 31. Januar 2018

 

Niederschrift über die 16. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostenfeld am 31. Januar 2018 im Kirchspielkrug in Ostenfeld.

Beginn der Sitzung: 20.00 Uhr Ende der Sitzung: 23.20 Uhr

Anwesend:

1. Bürgermeisterin Eva- Maria Kühl

2. Gemeindevertreter Arne Petersen

3. Gemeindevertreter Bernd Petersen

4. Gemeindevertreter Willy Rohde

5. Gemeindevertreter Ralf Pehmöller

6. Gemeindevertreter Thore Gildner

7. Gemeindevertreterin Beate Jepsen

8. Gemeindevertreterin Yvonne Roloff

9. Gemeindevertreter Karl-Heinz Moeskes

10. Gemeindevertreter Bernd Gründer

11. Gemeindevertreterin Anne Clausen

12. Gemeindevertreter Ralph Hansen

Entschuldigt fehlt: Gemeindevertreter Andreas Jensen

Außerdem sind anwesend: Ute Watermann, Kreis Nordfriesland (zu TOP 1) Julia Tetens, Protokollführerin sowie 18 Zuhörer Tagesordnung

 

  • 1. Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken der 3. Änderung des B-Planes Nr. 2 für das Gebiet südlich der Hauptstraße, östlich der Kirche und westlich und nördlich der Fritz-Jebe-Straße
  • 2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 3. Änderung des B-Planes Nr. 2 für das Gebiet südlich der Hauptstraße, östlich der Kirche und westlich und nördlich der Fritz-JebeStraße
  • 3. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und den B-Plan Nr. 8 der Gemeinde Ostenfeld für das Gebiet am nördlichen Rand der Ortslage Ostenfeld, östlich der Ohrstedter Straße (L 38), nördlich und südlich der Gemeindestraße Janhau und nördlich der Straße Norderreihe
  • 4. Feststellung der Niederschrift über die 15. Sitzung am 20.7.2017
  • 5. Einwohnerfragestunde
  • 6. Bericht der Bürgermeisterin
  • 7. Bericht der Ausschüsse
  • 8. Anfragen aus der Gemeindevertretung
  • 9. Vorstellung der neuen Gemeindearbeiter
  • 10. Benennung der Mitglieder der Wahlvorstände für die Kommunalwahl am 6.5.2018
  • 11. Erlass der Haushaltssatzung 2018 Nicht öffentlich
  • 12. Grundstücksangelegenheiten

Bürgermeisterin Eva-Maria Kühl eröffnet die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostenfeld. Sie begrüßt alle Anwesenden und die Zuhörer, recht herzlich und stellt die ordnungs- und fristgemäße Ladung fest. Die Gemeindevertretung Ostenfeld ist beschlussfähig.

1. Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken der

3. Änderung des BPlanes Nr. 2 für das Gebiet südlich der Hauptstraße, östlich der Kirche und westlich und nördlich der Fritz-Jebe-Straße Frau Watermann, Planerin des Kreises, stellt die 3. Änderung des B-Plans Nr. 3 vor. Wesentliche Änderung im Mischgebiet ist die Erhöhung der GRZ auf 0,3. Weiterhin werden die Baugrenzen angepasst und es werden zusätzliche Parkstreifen im Plangebiet festgesetzt. In der Gemeindevertretung wird ausgiebig über die GRZ diskutiert. Zusätzlich sollen Reihenhäuser aufgenommen werden und aufgrund der ungünstigen Grundstückszuschnitte aus der 2. Änderung des B-Planes Nr. 2 soll aus dem Textteil B Nr. 6 der Passus „Garagen und Nebenanlagen müssen einen Abstand von mindestens 5 m von der öffentlichen Straßenverkehrsfläche einhalten. Sie müssen hinter die Straßenfassade des Hauptgebäudes zurücktreten.“ entfernt werden. Frau Kühl bedankt sich abschließend für die Ausführungen bei Frau Watermann.

Die Bürgermeisterin verlässt aufgrund der Befangenheit für den nächsten TOP den Sitzungssaal.

Willy Rohde übernimmt den Vorsitz. 2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 3. Änderung des B-Planes Nr. 2 für das Gebiet südlich der Hauptstraße, östlich der Kirche und westlich und nördlich der Fritz-Jebe-Straße Um das Baulandpotenzial sinnvoller zu nutzen, soll die Grundflächenzahl angehoben und die Baugrenzen angepasst werden. Die Änderung des B-Planes wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt. Es wird beschlossen nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der heutigen Sitzung durchgeführt. Der Entwurf der 3. Änderung des B-Planes Nr. 2 für das Gebiet südlich der Hauptstraße, östlich der Kirche und westlich und nördlich der Fritz-Jebe-Straße und die Begründung werden mit folgenden Änderungen gebilligt: Reihenhäuser sollen aufgenommen werden und aus der 2. Änderung des B-Planes Nr. 2 soll aus dem Textteil B Nr. 6 der Passus „Garagen und Nebenanlagen müssen einen Abstand von mindestens 5 m von der öffentlichen Straßenverkehrsfläche einhalten. Sie müssen hinter die Straßenfassade des Hauptgebäudes zurücktreten.“ entfernt werden. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Beschlussfähigkeit Abstimmung gesetzl. Mitgliederzahl von 13 davon anwesend 12 // dafür  11 // dagegen --keine--  // Stimmenthaltung --keine--

Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Eva-Maria Kühl Nach der Abstimmung betritt die Bürgermeisterin den Sitzungsaal und führt die Sitzung fort.

3. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und den B-Plan Nr. 8 der Gemeinde Ostenfeld für das Gebiet am nördlichen Rand der Ortslage Ostenfeld, östlich der Ohrstedter Straße(L38), nördlich und südlich der Gemeindestraße Janhau und nördlich der Straße Norderreihe

Die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Entwürfe wurde am 6.12.2017 in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde durchgeführt. Die Entwürfe der Bauleitplanungen sind allen Gemeindevertretern anlässlich der Bauausschusssitzung zugegangen. Der Bauausschuss wünschte eine Festsetzung der Zeiten, in denen die Brecheranlage in Betrieb genommen werden kann, im Textteil B des B-Planes fest zu schreiben. In den Festsetzungen des Text Teil B erscheint nur ein Hinweis. Laut BauGB und Baunutzungsverordnung werden im Bebauungsplan Festsetzungen zur Art und Maß der baulichen Nutzung der Flächen festgesetzt. Eine genaue Zeit der Inbetriebnahme der Brecheranlage muss über einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor geregelt werden. In Absprache mit dem Vertragspartner wäre eine Offenlegung des städtebaulichen Vertrages möglich. Der Entwurf der 13. Änderung des F-Planes und der Entwurf des B-Planes Nr. 8 der Gemeinde Ostenfeld für das Gebiet am nördlichen Rand der Ortslage Ostenfeld, östlich der Ohrstedter Straße(L38), nördlich und südlich der Gemeindestraße Janhau und nördlich der Straße Norderreihe und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. Die Entwürfe der Pläne und die Begründungen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Beschlussfähigkeit Abstimmung gesetzl. Mitgliederzahl von 13 davon anwesend 12 // dafür  12 // dagegen --keine--  // Stimmenthaltung --keine--

Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

4. Feststellung der Niederschrift über die 15. Sitzung am 20.7.2017 Die Niederschrift vom 20.7.2017 wird einstimmig festgestellt.

5. Einwohnerfragestunde

 Auf Anfrage eines Einwohners wird erklärt, dass die 3 übrigen Pappeln bei der Schule kurzfristig entfernt werden.

 Die Raserei im Süderweg wird erneut angemerkt. Die Bürgermeisterin berichtet, dass das Geschwindigkeitsmessgerät demnächst in der Straße aufgestellt wird.

 Zum Thema Breitband berichtet die Bürgermeisterin, dass mit der Vorvermarktung in der Gemeinde demnächst begonnen wird.

6. Bericht der Bürgermeisterin

 Der Ausbau des Gehweges in der Hauptstraße ruht zurzeit aufgrund der Wetterverhältnisse.

 Die Räume im Feuerwehrhaus werden renoviert. Die Bürgermeisterin bedankt sich für das Engagement der Kameraden.

 Die Brücke im Tollenmoor nach Winnert (Sommerland) muss laut Brückenprüfung mittel- und langfristig ausgebessert bzw. erneuert werden.

 Die Gemeindearbeiter haben in den letzten Wochen viel Knick- und Baumpflege entlang der Gemeindestraßen getätigt. Die tolle Arbeit wird von der Gemeindevertretung gelobt.

 Das Amphibienschutzprogramm der Stiftung Naturschutz in den Gemeinden Ostenfeld und Wittbek hat begonnen. Es werden Teiche und Blänken für die Laubfrosch-Population angelegt. Dieses Programm wird mit Ausgleichsgeldern des Kreises finanziert.

 Die SH-Netz AG plant Stationsersatz am Heidweg und Heudamm.

 Für den Schulneubau ist für alle Interessierten eine Virtuelle Besichtigung geplant. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

 Am 14.2.2018 findet die Veranstaltung „Was heißt es ein Mann zu sein“ der Gleichstellungsbeauftragten im Kirchspielkrug Mildstedt statt.

 Für die Betreuung der Homepage der Gemeinde wird langfristig jemand gesucht. Die Bürgermeisterin bittet um Unterstützung bei der Suche. Interessenten dürfen sich gern bei ihr melden.

7. Bericht der Ausschüsse

 Die Bauausschusssitzung hat am 6.12.2017 stattgefunden. Hauptthema war die Öffentlichkeitsbeteiligung zu B-Plan Nr. 8. Es wird auf das Protokoll und auf TOP 3 verwiesen.

 Der Kita-Beirat hat am 21.11.2017 getagt.

Seit August gibt es 2 Krippengruppen (20 Plätze, von denen sind momentan 13 Plätze belegt). Es wurde in Wittbek eine Regelgruppe aktiviert. Im Waldkindergarten in Ostenfeld sind 18 Plätze belegt. Es wurde ausführlich über die Haushaltssituation diskutiert. Die Kommunen tragen über 50 % des Gesamthaushaltes. Die nächste Sitzung wird am 14.3.2018 stattfinden. In dieser Sitzung sollen die Einnahmen und Ausgaben genauer betrachtet werden, die wird evtl. zur Neuberechnung der Beiträge führen.

 Der Finanzausschuss hatte am 23.1.2018 die letzte Sitzung. Willy Rohde verweist auf TOP 11 dieser Sitzung.

 Die Sitzung des Sozialausschusses fand am 11.1.2018 statt. Themen waren u.a. die Weiterentwicklung der Spielplätze. Es wurde über die Schul- und Sozialarbeit im Zusammenhang mit dem Mädchentreff berichtet. Barbara Thomsen, Vorsitzende des Landfrauenvereins, berichtete über die Arbeit der Landfrauen. Für das Ferienprogramm 2019 wünscht sich Frau Babbe vom Mädchentreff eine Beteiligung aller zugehörigen Gemeinden.

 Bernd Petersen berichtet von der Sitzung des Wasserverbandes Treene am 6.12.2017. Die Gemeinde hat im Vergleich zum Vorjahr 11 Haushalte dazu bekommen und es wurden 577 m³ weniger Wasser verbraucht.

8. Anfragen aus der Gemeindevertretung

 Auf Anfrage von Gemeindevertreter Bernd Petersen erklärt die Bürgermeisterin, dass der Sendemast der Fa. Vodafone bei der Kläranlage noch nicht angebracht wurde.

 Weiterhin wird über die Rückbauverpflichtung der WKA an der Landstraße diskutiert. Die Bürgermeisterin wird den aktuellen Stand bei der Bauaufsicht erfragen.

9. Vorstellung der neuen Gemeindearbeiter

Bürgermeisterin Kühl begrüßt die anwesenden Gemeindearbeiter, insbesondere die beiden neuen Mitarbeiter, Thomas Clausen und Mark Henningsen. Thomas Clausen ist am 1.11.2017 und Mark Henningsen ist am 1.12.2017 angefangen. Die beiden stellen sich kurz vor.

10. Benennung der Mitglieder der Wahlvorstände für die Kommunalwahl am 6.5.2018

Einstimmig beschließt die Gemeindevertretung die Besetzung des Wahlvorstandes für die Kommunalwahl am 6.5.2018 wie folgt aufzustellen:

Wahlvorsteher: Peter Winkler Manfred Klass Stellv.

Wahlvorsteher: Peter Bartels Maren Preißler-Jebe

Beisitzer: Martin Mitzkus, Irmtraut Mitzkus, Antje Zietz, Anita Körwer, Maren Jessen, Erwin Hauck, Finja Marie Hansen, Susanne Lorenzen, Eckhard Behrens, Christof Jansen, Michael Tams, Bodo Rinas, Mark Henningsen, Elke Scherer, Herold Przybille

11. Erlass der Haushaltssatzung 2018 Willy Rohde erläutert den Haushaltsplan entsprechend des vorliegenden Entwurfs. Detailfragen zum Haushaltsentwurf werden beantwortet. Der Ergebnisplan wird mit einem Gesamtbetrag der Erträge von 2.130.400 € und mit einem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.827.600 € festgesetzt. Der Jahresfehlbetrag wird mit 697.200 € festgesetzt. Der Finanzplan sieht Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 2.074.400 € vor und Auszahlungen von 2.658.000 €. Die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit werden mit 44.100 € und die Auszahlungen mit 110.300 € festgesetzt. Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 330 % Grundsteuer B (Grundstücke) 330 % Gewerbesteuer 360 % Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen wird auf 3,50 Stellen festgesetzt. Die Höchstbeträge für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, für deren Leistung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 95 d GO erteilen kann, beträgt 3.000 €. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Haushaltssatzung für das Jahr 2018. Die Bürgermeisterin schließt den öffentlichen Teil der Sitzung. Die anwesenden Einwohner verlassen den Sitzungssaal.