Allgemeine Wählergemeinschaft (AWG)

aus Ostenfeld

WARUM KOMMUNALPOLITIK WICHTIG IST?

 

Weil in der Kommune, also direkt vor Deiner Haustür, wichtige Entscheidungen getroffen werden. Diese betreffen Dich direkt;

zum Beispiel wenn es um die Erhaltung des alten Dorfkerns, um die Vereine, Schaffung von Treffpunkten geht oder um E-Ladestationen und die Sicherung der medizinischen Versorgung. Uns geht es darum, Mut zu machen und optimistisch nach vorn zu schauen.

Wir wollen engagiert & unabhängig gestalten!

 

 AWG Ostenfeld

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Sandra
Wiebke Ralph Yvonne Martin Henning Max
Rahn Alwardt Hansen Roloff Fülbier Bies Roloff

 

 

 

 

 

 

 

unsere weiteren Listenkandidaten

  • Hauke Klenz
  • Bruno Krause
  • Willy Rohde
  • Jan Junge
  • Christoph Koselack
  • Thomas Thomsen

 

unsere 1. stellv. Bürgermeisterin

 
  

 Yvonne Roloff 600x900Yvonne Roloff 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

  

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Wahlergebnisse zur Kommunalwahl Ostenfeld 2018

http://www.amtnt.de/KW2018/Ostenfeld/wahl.html


 

 
 
  
©2023
 

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist, wer mindestens 16 Jahre alt und deutscher Staatsbürger ist,
sowie seit mindestens sechs Wochen seinen Wohnsitz oder seinen dauernden Aufenthaltsort im Wahlgebiet hat.
Wahlgebiet ist der jeweilige Wohnort für die Gemeindewahl und der Landkreis, in dem der Wohnort liegt, für die Kreiswahl.
Wahlberechtigt sind darüber hinaus auch Bürgerinnen und Bürger aus anderen Ländern der Europäischen Union.
Auch sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein und seit mindestens sechs Wochen ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthaltsort im Wahlgebiet haben.
Um wählen zu können, muss man in die Liste der Wahlberechtigen – dem sognannten Wählerverzeichnis – des zuständigen Wahlbezirks eingetragen sein
oder einen Wahlschein besitzen.
Bis zum 23. April 2023 sollen die persönlichen Wahlbenachrichtigungen – mit allen erforderlichen Angaben zum Wahllokal – zugestellt werden.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, obwohl er wahlberechtigt ist, sollte sich bei der Gemeindewahlbehörde seiner Stadt, Gemeinde oder Amtsverwaltung melden.
 
Die Gemeinde- und Kreisvertretungen in Schleswig-Holstein werden für einen Zeitraum von fünf Jahren nach den Grundsätzen der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl gewählt.
Die Wahlperiode beginnt am 1. Juni 2023 und endet am 31. Mai 2028.